2:1-Intensivbetreuung
Zwei feste Bezugspersonen, ein junger Mensch.
Zwei konstante Fachkräfte begleiten einen jungen Menschen durch den Alltag – im Wechsel, aber nie beliebig. So ist immer jemand Vertrautes da, auch an schweren Tagen. Aus dieser Verlässlichkeit entsteht Bindung, und aus Bindung entsteht Veränderung, die bleibt.
- Rechtsgrundlage
- § 27 i. V. m. §§ 34, 35 SGB VIII
- Dauer
- In der Regel 6 bis 24 Monate, mit halbjährlicher Hilfeplanung.