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WegBlickKinder- & Jugendhilfe
Angebote

Sechs Hilfeformen nach SGB VIII – einzeln oder als aufeinander aufbauende Kette. Welche passt, entscheidet nicht der Katalog, sondern das Hilfeplangespräch.

2:1-Betreuung

2:1-Intensivbetreuung

Zwei feste Bezugspersonen, ein junger Mensch.

Zwei konstante Fachkräfte begleiten einen jungen Menschen durch den Alltag – im Wechsel, aber nie beliebig. So ist immer jemand Vertrautes da, auch an schweren Tagen. Aus dieser Verlässlichkeit entsteht Bindung, und aus Bindung entsteht Veränderung, die bleibt.

Rechtsgrundlage
§ 27 i. V. m. §§ 34, 35 SGB VIII
Dauer
In der Regel 6 bis 24 Monate, mit halbjährlicher Hilfeplanung.
Details & Leistungen
Krisenhilfe

Krisenintervention

Schnell da, wenn es darauf ankommt.

Krisen halten sich nicht an Bürozeiten. Unsere pädagogischen Fachkräfte sind kurzfristig vor Ort, deeskalieren, schaffen Sicherheit und halten die Situation aus, bis wieder Ruhe einkehrt. Danach klären wir gemeinsam, was der junge Mensch dauerhaft braucht.

Rechtsgrundlage
§ 42 SGB VIII sowie § 27 SGB VIII
Dauer
Ab wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen Überbrückung.
Details & Leistungen
1:1-Betreuung

1:1-Einzelbetreuung

Für begründete Einzelfälle.

Manchmal braucht es für eine Zeit die volle Aufmerksamkeit einer einzigen Person. Die 1:1-Betreuung bleibt bewusst die Ausnahme – dort eingesetzt, wo sie wirklich trägt, und immer mit dem Ziel, wieder in ein weniger enges Setting zurückzufinden.

Rechtsgrundlage
§ 27 i. V. m. § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)
Dauer
Zeitlich befristet, mit klar definiertem Ausstiegsziel.
Details & Leistungen
Auszeit

Reise- & Auszeitprojekte

Abstand gewinnen, um wieder klar zu sehen.

Wer im belastenden Umfeld feststeckt, kommt dort selten heraus. Ein strukturiertes Auszeitprojekt schafft räumliche Distanz, einen einfachen und klaren Alltag und eine Bezugsperson, die durchgehend dabei ist. Die Rückkehr wird von Tag eins an mitgeplant.

Rechtsgrundlage
§ 27 i. V. m. § 35 SGB VIII, Auslandsmaßnahmen nach § 38 SGB VIII
Dauer
6 bis 12 Wochen, verlängerbar nach Hilfeplangespräch.
Details & Leistungen
Ambulant

Ambulante Hilfen

Unterstützung, die in die Familie kommt.

Nicht jede Hilfe muss aus der Familie herausführen. In der sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft arbeiten wir dort, wo der Alltag stattfindet: zu Hause, in der Schule, im Viertel – mit allen, die dazugehören.

Rechtsgrundlage
§ 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand) und § 31 SGB VIII (SPFH)
Dauer
Meist 6 bis 24 Monate mit definierter Stundenzahl pro Woche.
Details & Leistungen
Eigener Weg

Verselbstständigung

Der Schritt in die eigenen vier Wände.

Volljährig zu werden heißt nicht, plötzlich alles zu können. Im Betreuten Wohnen begleiten wir junge Menschen beim Übergang in ein eigenständiges Leben – Miete, Ausbildung, Behördengänge, Einsamkeit – Schritt für Schritt und so lange, wie es nötig ist.

Rechtsgrundlage
§ 34 SGB VIII (Verselbstständigung) und § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)
Dauer
Absteigende Betreuungsintensität, in der Regel 12 bis 36 Monate.
Details & Leistungen
Noch unklar?

Rufen Sie an und beschreiben Sie die Situation. Wir ordnen fachlich ein, sagen Ihnen, was aus unserer Sicht passt – und auch, wenn ein anderer Träger die bessere Wahl wäre.

Wir prüfen jede Anfrage fachlich, nicht nach freien Plätzen.

Wir sagen ab, wenn wir dem Bedarf nicht gerecht werden.

Wir vermitteln weiter, wenn wir jemand Passenderen kennen.