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WegBlickKinder- & Jugendhilfe
Eigener Weg

Der Schritt in die eigenen vier Wände.

Volljährig zu werden heißt nicht, plötzlich alles zu können. Im Betreuten Wohnen begleiten wir junge Menschen beim Übergang in ein eigenständiges Leben – Miete, Ausbildung, Behördengänge, Einsamkeit – Schritt für Schritt und so lange, wie es nötig ist.

Was wir konkret leisten
  • Eigener Wohnraum mit abnehmender Betreuungsdichte
  • Training von Haushalt, Finanzen und Behördenkontakten
  • Anbindung an Ausbildung, Studium oder Arbeit
  • Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzes
  • Nachbetreuung auch nach dem offiziellen Hilfeende

Für das Jugendamt

Wir dokumentieren die Verselbstständigungsschritte messbar und melden frühzeitig, wenn eine Verlängerung nach § 41 fachlich geboten ist.

Rechtsgrundlage
§ 34 SGB VIII (Verselbstständigung) und § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)
Für wen
Junge Menschen ab 16 Jahren auf dem Weg in die eigene Wohnung sowie junge Volljährige bis 21 Jahre.
Dauer
Absteigende Betreuungsintensität, in der Regel 12 bis 36 Monate.
Kosten
Übernahme durch das zuständige Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung.
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Rückmeldung in der Regel am selben Werktag