Volljährig zu werden heißt nicht, plötzlich alles zu können. Im Betreuten Wohnen begleiten wir junge Menschen beim Übergang in ein eigenständiges Leben – Miete, Ausbildung, Behördengänge, Einsamkeit – Schritt für Schritt und so lange, wie es nötig ist.
Was wir konkret leisten
- Eigener Wohnraum mit abnehmender Betreuungsdichte
- Training von Haushalt, Finanzen und Behördenkontakten
- Anbindung an Ausbildung, Studium oder Arbeit
- Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzes
- Nachbetreuung auch nach dem offiziellen Hilfeende
Für das Jugendamt
Wir dokumentieren die Verselbstständigungsschritte messbar und melden frühzeitig, wenn eine Verlängerung nach § 41 fachlich geboten ist.
- Rechtsgrundlage
- § 34 SGB VIII (Verselbstständigung) und § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)
- Für wen
- Junge Menschen ab 16 Jahren auf dem Weg in die eigene Wohnung sowie junge Volljährige bis 21 Jahre.
- Dauer
- Absteigende Betreuungsintensität, in der Regel 12 bis 36 Monate.
- Kosten
- Übernahme durch das zuständige Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung.
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Rückmeldung in der Regel am selben Werktag