Zwei konstante Fachkräfte begleiten einen jungen Menschen durch den Alltag – im Wechsel, aber nie beliebig. So ist immer jemand Vertrautes da, auch an schweren Tagen. Aus dieser Verlässlichkeit entsteht Bindung, und aus Bindung entsteht Veränderung, die bleibt.
Was wir konkret leisten
- Zwei namentlich benannte Bezugsbetreuer:innen mit festem Dienstplan
- Alltagsstruktur: Schule oder Ausbildung, Haushalt, Freizeit, Gesundheit
- Wöchentliche Fallreflexion und monatliche Supervision im Team
- Individueller Krisenplan mit klaren Eskalationsstufen
- Elternarbeit und Rückführungsperspektive, wo sie tragfähig ist
Für das Jugendamt
Sie erhalten monatliche Entwicklungsberichte, eine feste Ansprechperson und Rückmeldung zu Vorfällen innerhalb von 24 Stunden.
- Rechtsgrundlage
- § 27 i. V. m. §§ 34, 35 SGB VIII
- Für wen
- Junge Menschen von 12 bis 18 Jahren mit hohem Betreuungsbedarf, für die Gruppensettings aktuell nicht tragfähig sind.
- Dauer
- In der Regel 6 bis 24 Monate, mit halbjährlicher Hilfeplanung.
- Kosten
- Übernahme durch das zuständige Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung.
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Rückmeldung in der Regel am selben Werktag