Manchmal braucht es für eine Zeit die volle Aufmerksamkeit einer einzigen Person. Die 1:1-Betreuung bleibt bewusst die Ausnahme – dort eingesetzt, wo sie wirklich trägt, und immer mit dem Ziel, wieder in ein weniger enges Setting zurückzufinden.
Was wir konkret leisten
- Eine durchgehende Bezugsperson mit fachlicher Rückendeckung
- Enger Takt aus Beziehungsarbeit und Alltagsbewältigung
- Regelmäßige Prüfung: Was braucht es, um wieder zu öffnen?
- Anbindung an Therapie, Schule und Gesundheitsversorgung
- Geplanter Übergang in ein weniger intensives Setting
Für das Jugendamt
Wir begründen jede 1:1-Betreuung fachlich, dokumentieren ihren Verlauf und benennen von Beginn an das Ziel des Ausstiegs.
- Rechtsgrundlage
- § 27 i. V. m. § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)
- Für wen
- Junge Menschen, deren Verhalten in jeder Gruppe zur Überforderung führt – oder die nach massiven Erfahrungen zunächst nur eine Person zulassen können.
- Dauer
- Zeitlich befristet, mit klar definiertem Ausstiegsziel.
- Kosten
- Übernahme durch das zuständige Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung.
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Rückmeldung in der Regel am selben Werktag