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WegBlickKinder- & Jugendhilfe
1:1-Betreuung

Für begründete Einzelfälle.

Manchmal braucht es für eine Zeit die volle Aufmerksamkeit einer einzigen Person. Die 1:1-Betreuung bleibt bewusst die Ausnahme – dort eingesetzt, wo sie wirklich trägt, und immer mit dem Ziel, wieder in ein weniger enges Setting zurückzufinden.

Was wir konkret leisten
  • Eine durchgehende Bezugsperson mit fachlicher Rückendeckung
  • Enger Takt aus Beziehungsarbeit und Alltagsbewältigung
  • Regelmäßige Prüfung: Was braucht es, um wieder zu öffnen?
  • Anbindung an Therapie, Schule und Gesundheitsversorgung
  • Geplanter Übergang in ein weniger intensives Setting

Für das Jugendamt

Wir begründen jede 1:1-Betreuung fachlich, dokumentieren ihren Verlauf und benennen von Beginn an das Ziel des Ausstiegs.

Rechtsgrundlage
§ 27 i. V. m. § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)
Für wen
Junge Menschen, deren Verhalten in jeder Gruppe zur Überforderung führt – oder die nach massiven Erfahrungen zunächst nur eine Person zulassen können.
Dauer
Zeitlich befristet, mit klar definiertem Ausstiegsziel.
Kosten
Übernahme durch das zuständige Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung.
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Rückmeldung in der Regel am selben Werktag