Nicht jede Hilfe muss aus der Familie herausführen. In der sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft arbeiten wir dort, wo der Alltag stattfindet: zu Hause, in der Schule, im Viertel – mit allen, die dazugehören.
Was wir konkret leisten
- Feste wöchentliche Termine im häuslichen Umfeld
- Begleitung zu Ämtern, Schule und Gesundheitsversorgung
- Erziehungsberatung und Alltagsorganisation
- Stärkung der Eltern statt Übernahme ihrer Rolle
- Frühzeitiges Erkennen von Kindeswohlgefährdung
Für das Jugendamt
Transparente Stundennachweise, klare Zielformulierungen im Hilfeplan und pünktliche Verlaufsberichte zu jedem Gesprächstermin.
- Rechtsgrundlage
- § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand) und § 31 SGB VIII (SPFH)
- Für wen
- Familien mit Kindern jeden Alters sowie Jugendliche, die im eigenen Umfeld bleiben können und sollen.
- Dauer
- Meist 6 bis 24 Monate mit definierter Stundenzahl pro Woche.
- Kosten
- Übernahme durch das zuständige Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung.
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Rückmeldung in der Regel am selben Werktag